die Idee
Egal aus welchem Grund gesucht wird, hier entsteht eine Plattform in der sich Berufsvormünder und professionell tätige Ergänzungspfleger, welche den gesetzlichen Anforderungen des §1774 Abs 1 BGB gerecht werden eintragen, um von Suchenden gefunden zu werden.
Berufsvormund.net
unabhängig und neutral
der gesetzliche Grundsatz
§1773 BGB: (1) Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- seine Eltern nicht berechtigt sind, ihn in den seine Person und sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, oder
- sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Nach der Reform des Vormundschaftsrechtes zum 1.Januar 2023 gilt in Vormundschaftsachen:
Berufsvormund vor Vereinsvormundschaft und
Vereinsvormundschaft vor Amtsvormund!
Um dieser gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden startet das Projekt berufsvormund.net – die Datenbank für junge Menschen, Familien, Gerichte und Jugendämter auf der Suche nach neutralen, unabhängigen und professionellen Vormündern und Ergänzungspflegern.
Interessante Links
Im Jahr 2023 haben die Familiengerichte in Deutschland insgesamt in 15 395 Fällen einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Damit sind die Sorgerechtsentzüge gegenüber dem Vorjahr um 3 % oder 440 Fälle gestiegen.
Quelle: https://destatis.de
Wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können oder dürfen, …
Hinweise der ©️ BAG Landesjugendämter
Infos vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegeschaft e. V.
