die Idee

Egal aus welchem Grund gesucht wird, hier entsteht eine Plattform in der sich Berufsvormünder und professionell tätige Ergänzungspfleger, welche den gesetzlichen Anforderungen des §1774 Abs 1 BGB gerecht werden eintragen, um von Suchenden gefunden zu werden.

Berufsvormund.net

unabhängig und neutral

der gesetzliche Grundsatz

§1773 BGB: (1) Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn

  • er nicht unter elterlicher Sorge steht,
  • seine Eltern nicht berechtigt sind, ihn in den seine Person und sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, oder
  • sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.

Nach der Reform des Vormundschaftsrechtes zum 1.Januar 2023 gilt in Vormundschaftsachen: 

Berufsvormund vor Vereinsvormundschaft und 

Vereinsvormundschaft vor Amtsvormund!

Um dieser gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden startet das Projekt berufsvormund.net – die Datenbank für junge Menschen, Familien, Gerichte und Jugendämter auf der Suche nach neutralen, unabhängigen und professionellen Vormündern und Ergänzungspflegern.