die Idee
Egal aus welchem Grund gesucht wird, hier entsteht eine Plattform, in der sich Berufsvormünder und professionell tätige Ergänzungspfleger, welche den gesetzlichen Anforderungen des §1774 Abs 1 BGB gerecht werden, eintragen, um von Suchenden gefunden zu werden.
Berufsvormund.net
unabhängig und neutral
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Startaktion mit Startbonus! 2 Monate ohne Gebühren gefunden werden. Gültig für alle die sich bis Ende Juli anmelden.
der gesetzliche Grundsatz
§1773 BGB: (1) Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- seine Eltern nicht berechtigt sind, ihn in den seine Person und sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten
- oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Nach der Reform des Vormundschaftsrechtes gemäß § 1774 zum 1. Januar 2023 gilt in Vormundschaftsachen:
1. ehrenamtliche Vormundschaft,
2. Berufsvormund,
3. Vereinsvormund, oder
4. Amtsvormund durch das Jugendamt.
Um dieser gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden, startet das Projekt berufsvormund.net – die Datenbank für junge Menschen, Familien, Gerichte und Jugendämter auf der Suche nach neutralen, unabhängigen und professionellen Vormündern und Ergänzungspflegern.
Interessante Links
Infos vom Careleaver e.V.
Die Pflichten des Vormundes – die Rechte des Kindes vertreten

Beitrag „Vormundschaft“ im socialnet Lexikon u.a. zu den Rechten des Kindes und Pflichten des Vormunds.
Im Jahr 2024 haben die Familiengerichte in Deutschland insgesamt in 15 168 Fällen einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.
Aktuelle Zahlen vom Statischen Bundesamt
Wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können oder dürfen, …
Hinweise der ©️ BAG Landesjugendämter

Infos vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegeschaft e. V.
Zertifikatslehrgang und weiterführende Informationen zum Berufsvormund/Ergänzungspfleger
